Hygienekonzept 2020 - Kunsthandwerkermarkt

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Hygienekonzept 2020


Schutz- und Hygienekonzept
Gröbenzeller Hobbykünstlermarkt 7./8.11.2020
Saal Freizeitheim Gröbenzell

Der vorgesehene Saal hat 405 qm, daraus ergibt sich eine max. Besucherzahl von 40

Maßnahmen seitens des Veranstalters (IVG Gröbenzell und das Orgateam
Hobbykünstlermarkt):

- Am Eingang und Ausgang gibt es jeweils eine Kontrollstation, über die die Besucherzahl
 überwacht werden.
- Zutritt zum Saal nur mit Maske, bei vergessener Maske stehen Masken zum Verkauf bereit
- Jeder Besucher desinfiziert sich zwingend mit bereit gestelltem Desinfektionsmittel die
  Hände
- Jeder Besucher erhält ein laminiertes Kärtchen, die Anzahl der zu vergebenden Kärtchen
  entspricht der maximal erlaubten Besucherzahl. Das Kärtchen muss am Ausgang wieder
  abgegeben werden. Dort wird es desinfiziert und kann dem nächsten Besucher übergeben
  werden.
- Die Besucher werden gebeten, sich mit Namen und Telefonnummer in eine Liste
  einzutragen.
- Im Eingangsbereich sind Markierungen am Boden angebracht, die den 1.50 m Abstand
  sichern
- Durch Pfeile am Boden sowie weit auseinanderliegendem Ein- und Ausgang wird ein
  Einbahnstraßensystem mit minimalen Kreuzungen gewährleistet.
- Am Eingang werden die Besucher über die AHA Maßnahmen sowie über die speziellen
  Regelungen im Saal informiert.
- Bei Nichteinhalten der Vorschriften erfolgt ein Saalverweis
- Der Saal wird regelmäßig gelüftet
- Eingangs- und Ausgangstür bleiben dauerhaft geöffnet
- Türklinken der Toilettentür und der Eingangstür zum Gebäude werden regelmäßig und in
  kurzen Abständen desinfiziert bzw. bleiben, wenn möglich dauerhaft geöffnet.

Am Stand
- Wird ein Händedesinfektionsmittel bereitgestellt
- Bezahlvorgang über ein bereitgestelltes Schälchen ohne Händekontakt

Die Aussteller
- Werden bereits bei der Anmeldung über das Schutz- und Hygienekonzept informiert
- Zur Gewährleistung der Abstände der Aussteller untereinander wird die Personenanzahl auf
  1 Person pro Tisch (1 Person pro Doppeltischecke) begrenzt. Der Aussteller/die Ausstellerin
 hat sich hinter dem Tisch aufzuhalten.

 
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü